enviaM: Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt Widerspruch

Verbraucher, die vom Stromversorger envia Mitteldeutsche Energie AG mit Sitz in Chemnitz ihren Strom nach dem Tarif „enviaM vario“ beziehen, erhielten in diesen Tagen ein Schreiben mit der Information, dass dieser Tarif zum 30.06.2009 ausläuft.
Gleichzeitig wird den Verbrauchern mitgeteilt, dass sie automatisch auf den Tarif „ProKlima Strom 2011“ umgestellt werden und nichts machen müssen, wenn sie mit der Umstellung einverstanden sind.
„Von einer bloßen Vertragsänderung kann hier sicher nicht gesprochen werden“, sagt Beate Scharf, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Das Schreiben sehen wir als Kündigung des Vertrages an.“ Immerhin sehen die AGB des Tarif „enviaM vario“ nach einer Erstmindestlaufzeit von 12 Monaten ein jederzeitiges und beiderseitiges Kündigungsrecht von 6 Wochen zum Monatsende vor.
Das Angebot „ProKlima Strom 2011“ stellt genau genommen ein neues Vertragsangebot dar, das der Verbraucher annehmen oder ablehnen kann. Betroffene, die sich für den „ProKlima Strom 2011“ Tarif entscheiden, brauchen nach dem Schreiben der enviaM tatsächlich nichts weiter zu unternehmen. „Verbraucher, die sich nicht in den von der enviaM gewählten vermeintlich einfachen Weg mit einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten drängen lassen wollen, sollten dem Schreiben widersprechen“, rät Scharf. Betroffene können dann zwischen verschiedenen Tarifen entscheiden oder aber auch einen Anbieterwechsel in Betracht ziehen.
Selbst die Grundversorgung der enviaM ist derzeit noch etwas günstiger. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass die Preise angehoben werden, aber dafür kann der Verbraucher aufgrund der kurzen Kündigungsfrist relativ schnell einen Versorgerwechsel anstreben. Pressemitteilung der VZ Sachsen

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