Der Nominalzins gibt die jährlichen Kosten eines Kredits an. Über die wahre Belastung des Kreditnehmers gibt allerdings nur der Effektivzins Auskunft, da hier auch Verwaltungskosten und andere Nebenkosten berücksichtigt werden.
Die Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, den effektiven Jahreszins als Preis eines Kredits anzugeben. Der Effektivzins wird generell aus der Gesamtlaufzeit eines Kredits berechnet. Bei Konditionen, die nicht die gesamte Laufzeit regeln, spricht man vom anfänglichen Effektivzins.