Ein so genanntes Notaranderkonto ist ein für den Notar eingerichtetes Bankkonto, das für die momentane treuhänderische Verwaltung von Fremdgeldern dient. Solange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist, bietet dieses Konto die Möglichkeit, sich sein Darlehen zur Kaufpreisabwicklung vorzeitig auszahlen zu lassen.