Verbraucherzentrale NRW erstellt Fallsammlung zur Falschberatung von Kleinanlegern

Als wichtige Konsequenz aus der Finanzkrise will die Verbraucherzentrale NRW Kleinanleger künftig besser vor falscher Beratung geschützt sehen.

Mit ihrer Fallsammlung unter www.vz-nrw.de/falschberatung will sie jetzt strukturelle Missstände bei der Geldberatung aufdecken – und damit Druck auf die Politik machen.

Die Forderungen: Die Beweislast bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen muss umgekehrt werden und präventive Maßnahmen müssen Anleger vor der Falschberatung schützen.

Tausende Anleger sitzen nach dem Zusammenbruch der Lehman-Bank auf wertlos gewordenen Zertifikaten, Kunden der Kaupthing-Bank bangen um ihre Einlagen – und zuhauf wenden sich Ratsuchende an die Verbraucherzentrale NRW, weil sie sich durch undurchsichtige Finanzprodukte und eine rein provisionsorientierte Bankberatung geprellt fühlen:

So auch die 70-Jährige, deren langjährige Hausbank, die Dresdner Bank, ihr beim Sparguthaben von 12.000 Euro für allein 4.000 Euro Anlagen der Lehman-Bank empfohlen hatte und die nun hadert, das jetzt verlorene Finanzpolster nicht besser im Sparstrumpf deponiert zu haben.

Denn für die Rentnerin wird es – wie für alle anderen Geschädigten – schwierig, Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung durchzusetzen. Der Grund: Derzeit gilt die Regelung, dass Anleger belegen müssen, dass sie falsch beraten wurden.

Weil die meisten Bankkunden ihren Beratern jedoch vertrauten und deshalb das Beratungsgespräch nicht protokollierten, haben sie vor Gericht auch kein Instrument, um Versäumnisse des Beraters zweifelsfrei nachzuweisen.

Es sei denn, ein Zeuge hat am Gespräch teilgenommen. Mit Hilfe einer Fallsammlung zur „Falschberatung“ will die Verbraucherzentrale NRW nun als Anwältin von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber der Politik sowohl strukturelle Missstände auf dem Finanzmarkt aufzeigen als auch ihre Forderungen nach einem verbesserten Verbraucherschutz untermauern:

„Es muss eine gesetzliche Regelung her, dass Berater und Vermittler künftig die Richtigkeit ihrer Finanzberatung zu beweisen haben, anstatt wie bisher dem Kunden den schwarzen Peter in Form der Beweislast zuzuschieben, wenn er Schadenersatzansprüche durchsetzen will.

Mit der Fallsammlung wollen wir gegenüber dem Gesetzgeber dokumentieren, dass in Sachen Geldberatung einiges schief läuft und nur durch eine Umkehr der Beweislast nachhaltiger Verbraucherschutz gewährleistet werden kann“, erklärt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Betroffene, die sich von ihrem Finanzberater falsch beraten fühlen, können unter www.vz-nrw.de/falschberatung die Beratungssituation beschreiben und schildern, wie es zur Entscheidung für riskante oder nicht bedarfsgerechte Finanzprodukte kam.

Als Service bietet die Verbraucherzentrale NRW in ihrem Internetauftritt Wissenswertes rund um das Thema „Wie sicher ist mein Geld?“

Pressemitteilung der VZ NRW

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