BARMER Krankenkasse bietet neuen Wahltarif mit Krankengeldanspruch

Mit einem neuen Wahltarif ersetzt die BARMER für rund 148.000 ihrer Versicherten den zum Jahreswechsel wegfallenden gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld.

Damit können sich vor allem hauptberuflich Selbständige gegen das Risiko von Einkommenseinbußen durch Erkrankungen absichern. Daneben profitieren Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen haben, von dem neuen Angebot.

Auch knapp 30.000 Künstler und Publizisten, die vor Beginn der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld benötigen, können den neuen Tarif nutzen, um sich ergänzend zu ihrem gesetzlichen Krankengeldanspruch früher abzusichern.

"Der neue Tarif ist der erste auf dem Markt. Er ist effizient und flexibel und bietet eine gute Möglichkeit, sich dem persönlichen Bedarf entsprechend zu schützen", so Birgit Fischer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BARMER.

Als ein wichtiges Signal bewertet es Fischer, dass die Selbständigen finanziell nicht stärker belastet werden als bisher, da für sie ab 2009 der ermäßigte Beitragssatz zur Krankenversicherung gilt.

Das neue Angebot der BARMER ist auf den Wegfall des erhöhten Beitragssatzes nach § 242 SGB V zurückzuführen. Um die wirtschaftliche Versorgung der betroffenen Mitglieder sicherzustellen, muss die Krankenkasse Tarife anbieten, die einen Anspruch auf Krankengeld wieder entstehen lassen.

Der neue Wahltarif der BARMER bietet hauptberuflich Selbständigen die Wahl zwischen vier Tarifklassen. Damit abgesichert wird ein Krankengeldanspruch ab dem 15., 22., 43. oder 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Unständig Beschäftigte (das sind Arbeitnehmer, die sehr kurze Zeit bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt sind) und Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsverhältnis von unter 10 Wochen können einen Krankengeldanspruch ab dem ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit (AU) wählen.

Für Künstler und Publizisten besteht die Möglichkeit, sich Krankengeld zwischen dem 15. und dem 42. AU-Tag zu sichern. Danach haben sie weiter einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld.

Die Höhe der Prämie richtet sich bei Selbständigen nach der Tarifklasse, dem Arbeitseinkommen und dem Alter des Versicherten. Sie liegt zwischen 0,2 und 2,8 Prozent des Arbeitseinkommens. Alle anderen zahlen eine pauschalierte Prämie von 4,80 EUR monatlich.

Unbürokratisch erklärt der Selbständige in der Teilnahmeerklärung sein aktuelles Arbeitseinkommen. Dieses ist maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung (2009 voraussichtlich = monatlich 3.675,00 Euro) berücksichtigungsfähig.

Ein Nachweis ist nicht nötig, auch können Veränderungen in der Höhe des Einkommens jederzeit berücksichtigt werden. Für die Berechnung des Krankengeldes gelten die bisherigen Rechtsgrundlagen weiter. Dadurch bedingt, kann das Krankengeld 2009 höchstens bei 85,75 Euro täglich liegen.

Grundsätzlich gilt bei dem Wahltarif "Krankengeld" eine Karenzzeit von vier Monaten. Diese Karenzzeit entfällt, wenn der Krankengeld-Tarif schon ab dem 1. Januar 2009 gewählt wird. Für den neuen Tarif gilt eine Bindungsfrist von drei Jahren, in denen eine Kündigung der Mitgliedschaft bei der BARMER nicht möglich ist.

Nähere Informationen zu dem neuen Tarif gibt es bei der BARMER vor Ort und unter www.barmer.de .

Pressemitteilung der BARMER

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