Sozialverband: Zu niedriger Krankenkassenbeitrag schadet Versicherten

Zum heutigen (7. Oktober 2008) Kabinettsbeschluss erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Der einheitliche Krankenkassenbeitrag, den das Bundeskabinett heute (7. Oktober 2008) beschlossen hat, ist viel zu niedrig angesetzt.

Der Beitragssatz von 15,5 Prozent führt zu einer Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung von drei Milliarden Euro im nächsten Jahr.

Nach konservativen Berechnungen des SoVD wäre ein Beitragssatz von 15,7 bis 15,75 Prozent erforderlich, um die gesamten Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für 2009 zu decken.

Mit dem zu niedrig festgelegten einheitlichen Krankenkassenbeitrag setzt die Bundesregierung ihr eigenes Gesetz nicht um.

Denn die Bundesregierung ist nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz verpflichtet, beim Start des Gesundheitsfonds die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu hundert Prozent zu decken. Dies ist bei einem Beitrag von 15,5 Prozent nicht der Fall. Damit werden nur 98 Prozent der Ausgaben finanziert.

Der zu niedrige Krankenkassenbeitrag geht zu Lasten der Patienten. Die Drei-Milliarden-Lücke zahlen die gesetzlich Krankenversicherten alleine, weil die Krankenkassen voraussichtlich schon im nächsten Jahr Zusatzbeiträge erheben müssen. Diese Zusatzbeiträge zahlen die Versicherten allein.

Die zusätzlichen Kosten werden damit einseitig auf die Patienten und Versicherten abgewälzt, während die Kosten für die Arbeitgeber bei 15,5 Prozent eingefroren werden. Das ist keine sozial gerechte Politik.

Der SoVD kritisiert scharf, dass die Rentner anders als Arbeitnehmer nicht für den steigenden Krankenkassenbeitrag entlastet werden. Den Rentnerinnen und Rentnern darf keine zusätzliche finanzielle Belastung aufgebürdet werden.

Der SoVD fordert eine Entlastung für die Rentner, andernfalls muss sich die Bundesregierung den Vorwurf gefallen lassen, dass sie Politik gegen die Rentner macht.

Pressemitteilung des Sozialverband Deutschland

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