Bankenverband begrüßt EU-Aufsichtsregeln zur Vorbeugung von Finanzkrisen

Die Europäische Kommission hat heute ihre seit zwei Jahren vorbereitete Überarbeitung der Capital Requirements Directive (CRD) dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Abstimmung vorgelegt.

„Die privaten Banken begrüßen die Überarbeitung der europäischen Eigenkapitalrichtlinie. Die vorgeschlagenen Änderungen sind in weiten Teilen sachgerecht“, erklärte Dr. Hans-Joachim Massenberg, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, in Berlin.

Zum einen würden veraltete Regeln, wie die zu Großkrediten und zur Eigenkapitaldefinition an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Zum anderen ermögliche die prinzipienorientierte Ausgestaltung der Regelungen zur Eigenkapitaldefinition eine praxisgerechte und risikoadäquate Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten. Schließlich würden auch durch die Finanzmarktkrise zutage getretene aufsichtsrechtliche Lücken geschlossen.

Massenberg begrüßte, dass die Neuregelung Schwächen der bisherigen Vorgaben behebe: „Neben einigen technischen Änderungen wird mit der CRD vor allem der Rahmen für die Zusammenarbeit europäischer Bankenaufseher verbessert.“

Auch die Vorschläge der EU-Kommission, welche die Qualität von Verbriefungen durch die Sicherstellung von angemessenen Prozessen des Risikomanagements verbessern sollen, zielten grundsätzlich in die richtige Richtung.

„Die vorgeschlagenen Regeln zur Überarbeitung der CRD sind in Summe geeignet, auch das Risiko zukünftiger Finanzmarktkrisen zu begrenzen“, stellte Massenberg fest.

Kritik übte Massenberg allerdings an einigen Punkten, mit denen über das Ziel hinausgeschossen werde. So lehnt der Bankenverband die Pläne der EU-Kommission ab, nach denen Kreditinstitute zukünftig auch nach der Verbriefung von Krediten einen bestimmten Teil der Risiken zurückbehalten sollten.

„Aus Sicht des Verbandes beseitigt ein verpflichtender Selbstbehalt von Risiken die im Zuge der Subprime-Krise identifizierten Schwachstellen im Risikomanagement nicht.

Ein Selbstbehalt würde die Kredite unnötig verteuern, ohne dass die Risikosituation entscheidend verbessert würde“, bemängelte Massenberg. Verbriefungen seien und blieben auch in Zukunft ein wichtiges Instrument, um die Finanzierung der Unternehmen sicherzustellen.

Nachdrücklich begrüßte Massenberg den Kommissionsvorschlag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Bankenaufseher bei internationalen Bankkonzernen in sogenannten Colleges of Supervisors.

„Die vorgesehene gestärkte Rolle des verantwortlichen Consolidating Supervisors mit weitreichenden Prozesssteuerungskompetenzen ist dringend erforderlich“, so Massenberg.

„Nur so kann die Aufsicht über grenzüberschreitende Bankengruppen verbessert und der zunehmenden Integration der Finanzmärkte in der EU angepasst werden.“

Krisenverschärfend werde hingegen der Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Großkreditregelungen im Bereich der Interbankenforderungen wirken. Die in angespannten Marktsituationen ohnehin schwierige Liquiditätsversorgung zwischen Banken werde damit weiter eingeschränkt.

Massenberg stellte daher klar: „Der Bankenverband lehnt es ab, die Großkreditgrenze für Interbankenforderungen ohne die Liquiditätsversorgung erleichternde Ausnahmen auf 25 % des haftenden Eigenkapitals zu begrenzen.“

Explizit begrüßt der Bankenverband hingegen die vorgeschlagene Freibetragsgrenze von 150 Mio „, die insbesondere von kleineren Instituten genutzt werden könne.

Für alle von der neuen CRD behandelten Themengebiete müsse gelten, dass europäische Kreditinstitute gegenüber Wettbewerbern in Nicht-EU-Staaten nicht benachteiligt werden dürften.

Um solche Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, müssten Änderungen an den rechtlichen Rahmenbedingungen daher international einheitlich vereinbart werden.

Pressemitteilung des Bankenverbands

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