Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Leerverkäufe untersagt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Freitag Leerverkäufe (Transaktionen, die zu einer Short Position führen) von Aktien folgender Unternehmen der Finanzbranche vorübergehend untersagt:

AAREAL BANK AG
ALLIANZ SE
AMB GENERALI HOLDING AG
COMMERZBANK AG
DEUTSCHE BANK AG
DEUTSCHE BÖRSE AG
DEUTSCHE POSTBANK AG
HANNOVER RÜCKVERSICHERUNG AG
HYPO REAL ESTATE HOLDING AG
MLP AG
MÜNCHENER RÜCKVERSICHERUNGS-GESELLSCHAFT AG

Dieses Verbot gilt vom 20.09.2008, 00:00 Uhr, bis zum 31.12.2008, 24:00 Uhr, wird jedoch laufend überprüft.

Die BaFin begründete diesen Schritt mit den jüngsten Entwicklungen an den weltweiten Kapitalmärkten. „In der derzeitigen Marktsituation kann Shortselling Finanzunternehmen in den Untergang treiben“, sagte BaFin-Präsident Jochen Sanio.

Dieser Gefahr müsse man konsequent entgegentreten, darin seien sich die Wertpapieraufseher der wichtigsten Märkte einig.

Rechtsgrundlage ihrer Entscheidung sei § 4 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz, führte die BaFin aus. Danach habe die Aufsicht Missständen entgegenzuwirken, die erhebliche Nachteile für den Finanzmarkt bewirken könnten.

Die BaFin könne „Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, diese Missstände zu beseitigen oder zu verhindern.“

Pressemitteilung der BaFin

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