Mitteldeutsche Zeitung: Falschberatung – Wer verantwortet riskante Transaktion?

Besonders in Zeiten der Finanzkrise sind die meisten Verbraucher auf eine kompetente Beratung angewiesen. Doch diese wird nicht von allen Bankern und Finanzberatern realisiert. Aber was passiert, wenn einem Anleger eine hoch riskante Geldanlage mit dem Versprechen der sicheren Rendite verkauft wird? „Zwar haftet in solchen Fällen derjenige, der falsch berät für die daraus resultierenden Schäden. Schwierig wird es jedoch, als Geschädigter den Nachweis zu erbringen, dass falsch beraten wurde“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer des Verbraucherportals www.forium.de. Damit ein Schadenersatzprozess nicht daran scheitert, dass keine ausreichenden Beweise für eine Falschberatung vorliegen, bietet die Ratgeberseite mit dem Anlageprotokoll einen neuen kostenlosen Service, um als Bankkunde eine mangelhafte Beratung nachweisen zu können. Das Anlageprotokoll im Internet unter: www.forium.de

Erschienen in der Mitteldeutschen Zeitung am 20. Oktober 2008

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