Fristverlängerung für Freiwillige
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Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung? Wann hat man zu viel Steuern bezahlt?
Eine freiwillige Steuererklärung, auch Antragsveranlagung genannt, zahlt sich oft für einen Arbeitnehmer aus, wenn
-die Werbungskosten für Fachliteratur, Berufskleidung, Fahrten zur Arbeit höher ausgefallen sind als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro.
– die angefallenen Sonderausgaben höher als der Pauschbetrag sind.
– man auÃergewöhnliche Belastungen, wie Aufwendungen für Krankheit oder Kur, hatte.
– man geheiratet hat oder geschieden wurde.
– beide Ehepartner auf Steuerklasse IV arbeiteten.
– man Verluste aus anderen Einkunftsarten, wie Verpachtung und Vermietung, hinnehmen musste.
– die reale steuerliche Förderung für die Kinder höher ist als das Kindergeld.
Freiwillige müssen keine Angst vor einer möglichen Steuernachzahlung haben. Mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid und einer Zurücknahme der Antragsveranlagung kann man sich erfolgreich gegen eine Nachzahlungsforderung währen.
Zwei Ausnahmen: Der Arbeitgeber hat zu wenig Lohnsteuer einbehalten oder die Steuerklasse war falsch auf der Steuerkarte eingetragen.
Neu: Vierjahresfirst für Freiwillige
Vier statt zwei – Neuerdings können sich Freiwillige noch länger Zeit mit der Abgabe lassen. Das bedeutet: Die Steuerklärung für das Steuerjahr 2005 kann noch bis zum 31.12.2009 beim Finanzamt abgeben werden, die Steuererklärung 2007 bis Ende 2011. Solange sollte man aber nicht warten, schlieÃlich kann man eine mögliche Steuerrückerstattung gewinnbringend anlegen.