Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung

Eine Reform in Stufen ist das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“, kurz GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz. Seit Inkrafttreten vor einem Jahr, am 1. April 2007, gelten zahlreiche Neuregelungen für Versicherte und Patienten.

Gleichzeitig wird weiterhin an der Ausgestaltung der Gesundheitsreform gearbeitet. Denn strukturelle Veränderungen wie der Gesundheitsfonds stehen noch aus.

„Jetzt kommt es darauf an, laufende Vorarbeiten für 2009 erfolgreich abzuschließen und zugleich Mängel des Reformgesetzes zu beheben“, fordert der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, in einer ersten Bilanz des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes.

Die AOK-Versicherten waren mit die Ersten, die von Neuerungen der Gesundheitsreform profitieren konnten. Bereits zum Start vor einem Jahr haben alle 15 AOKs erste Wahltarife angeboten. Damit können Versicherte ihr individuelles Leistungspaket gestalten.

Ebenfalls von Anfang an nutzte die AOK-Gemeinschaft die Möglichkeit, durch Rabattverträge mit Pharmaherstellern faire Preise für Medikamente auszuhandeln. „Wir haben vom ersten Tag an alle neuen Möglichkeiten angeboten, die uns die Gesundheitsreform erlaubt hat“, stellt AOK-Chef Ahrens heraus.

Neue Spielräume im Wettbewerb

Diesen Weg will die AOK fortsetzen und etwa die neuen Spielräume nutzen, die es jetzt in der Gestaltung von medizinischen Versorgungsverträgen gibt. Denn künftig können die Kosten für gesonderte Versorgungsformen zwischen einer Kasse und einer Arztgruppe von der Gesamtvergütung abgezogen werden, die die Kasse der Kassenärztlichen Vereinigung für die ambulante Versorgung bezahlt.

Allerdings stehen die meisten strukturellen Änderungen durch die Gesundheitsreform noch aus. Hierzu zählt vor allem der Gesundheitsfonds, der am 1. Januar 2009 starten soll. Ab dann werden alle Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz haben.

Die Beiträge der Arbeitnehmer und ihrer Arbeitgeber fließen in den Fonds. Aus dem werden die Kassen pro Versichertem eine Pauschale sowie Zuschläge für bis zu 80 Krankheiten erhalten. Wie aber diese Vorgaben des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes im Detail aussehen, wird im Laufe dieses Jahres festgelegt.

Für entscheidend hält es der AOK-Vorstandsvorsitzende, dass der Gesundheitsfonds „zu 100 Prozent mit Finanzmitteln ausgestattet“ wird, die Pauschalen aus dem Fonds also die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung decken.

Ausgestaltung ist entscheidend

„Das Fundament für den Gesundheitsfonds ist gelegt, und auch die Außenwände stehen“, erläutert Ahrens, „jetzt geht es darum, beim Innenausbau so vorzugehen, dass der Gesundheitsfonds seine Funktion ab 2009 erfüllen kann: nämlich die Beitragsgelder dorthin zu verteilen, wo sie zur Versorgung der Kranken benötigt werden.“

Denn dieses Ziel wird mit dem seit 1994 bestehenden Risikostrukturausgleich (RSA) zwischen den Krankenkassen nur unvollständig erreicht. Noch immer ist der Wettbewerb um Gesunde für eine Kasse finanziell attraktiver als der Wettbewerb um die beste Versorgung Kranker.

Deshalb hatte der Gesetzgeber bereits 2001 beschlossen, den RSA am Krankheitszustand der Versicherten auszurichten. Diese Morbiditätsorientierung wird nun mit dem Gesundheitsfonds 2009 eingeführt, indem es Zuschläge für bis zu 80 Krankheiten geben soll. Jetzt bestehe die Chance, „Fehlentwicklungen zu korrigieren“, so Ahrens.

Pressemitteilung des AOK-Bundesverband

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