50 Euro Bearbeitungsgebühr von Germanwings gekippt

50 Euro Strafe für jede geplatzte Lastschrift: Was Germanwings seinen Fluggästen zumutet, wurde nun auch vom Oberlandesgericht Hamm (Az.: 17 U 112/2007) verworfen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Das Urteil hat weitreichende Bedeutung über den Markt der Billigflieger hinaus.

Das Konto wies nicht genug Deckung auf, als Germanwings die 157,42 Euro für die gebuchten Flüge per Lastschrift einzog. Die Folge: Die Bank des Kunden buchte das Geld zurück. Für solche Rücklastschriften stellt Billigflieger Germanwings laut Kleingedrucktem stets eine saftige Rechnung aus: 50 Euro Bearbei¬tungspauschale. Begründet wird die Strafe mit dem „hohen manuellen Aufwand“, den die Unterbrechung der „automatischen Prozesse“ zur Folge habe.

Doch weder die Verbraucherzentrale NRW als Klägerin noch Justitia können sich mit dem kundenfeindlichen Vorgehen anfreunden. Nachdem bereits das Landgericht Dortmund (Az.: 8 O 55/06) im vergangenen Jahr die Klausel verworfen hatte, folgte nun in der Berufung das Oberlandesgericht Hamm.

Die Begründung der Richter: Laut Gesetz sei eine Pauschale unwirksam, „wenn sie den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigt“. Erstattungsfähig seien nur die Kosten und Gebühren, mit denen Germanwings durch Dritte belastet werde. Zudem müsse der Schaden „ursächlich auf die Nichteinlösung der Rückbuchung zurückzuführen“ sein.

Im Falle von Germanwings, so das Oberlandesgericht Hamm, übersteige „die geforderte pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Buchung in erheblichem Maße die erstattungsfähigen Kosten“.
Wegen der „grundsätzlichen Bedeutung“ ist gegen das Urteil des Oberlandesgerichts eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich. Die Wirksamkeit einer Schadenspauschale für Rücklastschriften in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfe „wegen der Vielzahl der Fälle einer endgültigen Klärung“.

Denn nicht nur der Billigflieger Germanwings langt kräftig zu, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Bei Mobilfunkanbietern oder im Möbelhandel sind solche Strafgebühren ebenfalls weit verbreitet. So verlangte Debitel 17,50 Euro, Arcor 12,50 Euro und IKEA gar 25 Euro.

Die Verbraucherzentrale NRW rät: Wer per Lastschrift zahlt, muss für ausreichende Kontodeckung sorgen. Platzt die Abbuchung, hat der Kunde deshalb für anfallende Mehrkosten der Transaktion, welche die Bank dem Anbieter in Rechnung stellt, aufzukommen. Und diese muss der Anbieter auf Euro und Cent nachweisen. Mit mehr als zehn Euro können die Fremdkosten in der Regel nicht zu Buche schlagen.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband

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