Rürup-Verträge abgemahnt

Die Versicherungsgesellschaft Deutscher Ring hat gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg eine Unterlassungserklärung abgegeben. Darin verpflichtet sich das Unternehmen, künftig die für Kunden nachteiligen Klauseln zur Beitragsfreistellung bei den sogenannten Rürup-Verträgen nicht mehr zu verwenden und sich auch nicht mehr darauf zu berufen.

Rürup-Verträge werden vor allem von Selbstständigen zur Altersvorsorge abgeschlossen.

Die vom Versicherer verwendete Klausel lautete: „Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt und erreicht der gemäß Ziffer … ermittelte Wert nicht den Mindestbeitrag von 2.500 EUR, so ist eine Beitragsfreistellung nicht möglich und der Vertrag erlischt.“

Im Klartext: Hat ein junger Selbstständiger einen Rürup-Vertrag für die Altersvorsorge abgeschlossen und schon einige Tausend Euro eingezahlt, gerät er dann in finanzielle Schwierigkeiten und kann seine Beiträge einige Zeit nicht mehr aufbringen, so kann es passieren, dass das gesamte Ersparte weg ist.

Diese Klausel widerspricht dem Bemühen gerade junger Selbstständiger, die im Vertrauen auf eine steuerliche Förderung ihrer Altersvorsorge einen Vertrag abschließen, der in Wahrheit hoch riskant ist. Denn gerade bei Existenzgründern kann es leicht passieren, dass die Beitragszahlung eine Weile ins Stocken gerät.

Wer einen Rürup-Vertrag bereits kündigen musste und Geld verloren hat, sollte uns über seinen Fall berichten. Wir halten in diesen Fällen einen kräftigen Nachschlag für möglich.

Wenden Sie sich bitte

per Telefon an unsere Finanzberatung 0900 1 77 54 42 (Mo – Do 10 – 18 Uhr, 1,50 €/Min. aus dem Festnetz)
per E-Mail an geldanlage@vzhh.de
per Brief an VZ Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
per Fax an 040-24 832-290
Wir werden jetzt die entsprechenden Klauseln der anderen Versicherer auf’s Korn nehmen.

Pressemitteilung der VZ Hamburg

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