Für AOK-Versicherte, die an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankt sind, ist die Versorgung mit kurzwirksamen Insulinanaloga auch nach der anstehenden Änderung der Arzneimittel-Richtlinie gewährleistet.
„Die bereits 2006 abgeschlossenen Rabattverträge zu den kurzwirksamen Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker können sofort auf Typ-1-Diabetiker ausgeweitet werden“, so Sabine Beckmann vom AOK-Bundesverband am Donnerstag (28. Februar).
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes