Freibeträge und Vorteile nutzen!
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Rentner, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, können diverse Freibeträge und entstandene Kosten eintragen und somit Ihr zu versteuerndes Einkommen senken.
Der persönliche Rentenfreibetrag
Rentner sparen durch den persönlichen Rentenfreibetrag automatisch Steuern. Den persönlichen Rentenfreibetrag von Hans Müller im Jahre 2007, den er bis zum Lebensende behalten wird, ermittelt das Finanzamt.
Der Versorgungsfreibetrag
Wie der Rentenfreibetrag schmilzt auch der Versorgungsfreibetrag bis 2040 auf Null. Der Versorgungsfreibetrag gilt aber nur für Pensionen.
Wäre Hans Müller ein Beamter gewesen und 2007 in Pension gegangen, hätte er einen Versorgungsfreibetrag von 36,8 Prozent seiner Pension, aber maximal 2.760 Euro, erhalten. Die Zahlen für 2017 sähen auch hier anders aus: So läge sein Versorgungsfreibetrag bei 1.560 Euro bzw. 20,8 Prozent.
Der Altersentlastungsbetrag
Den Altersentlastungsbetrag können Rentner oder Pensionäre, die zur ihrer Rente oder ihrer Pension Nebeneinkünfte oder Lohn erhalten, nutzen. Unter Nebeneinkünften fallen beispielsweise Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen, Selbstständigkeit, privaten VeräuÃerungsgeschäften oder Riester-Renten. Vorher zieht das Finanzamt allerdings diverse Beträge (Sparerfreibetrag, Werbungskostenbetrag) ab. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist abhängig vom Geburtsjahr des Rentners. Wer 2007 das 64. Lebensjahr vollendete, bekommt einen Altersentlastungbetrag von maximal 1.748 Euro, 2017 bekäme er nur 988 Euro.
Der Werbungskostenpauschale
Für die Rente oder die Pension erhält jeder Steuerzahler eine Werbungskostenpauschale von jährlich 102 Euro.
Die Sonderausgaben
Spenden kann man als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Die gesammelten Spendenquittungen drücken somit das zu versteuernde Einkommen. Mehr Informationen in unserem Tipp: „Weihnachtszeit ist Spendenzeit„. Spendet man nicht, oder hat man sonst keine Sonderausgaben, zieht das Finanzamt eine Pauschale von 36 Euro ab.
Die Versicherungsbeiträge
Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Haftpflicht- und anderen Versicherungen können Rentner und Pensionäre bis zum so genannten Vorsorgehöchstbetrag von 5.069 Euro, wenn Beiträge von 5.736 Euro oder mehr nachweisbar sind, geltend machen.
Die auÃergewöhnlichen Belastungen
Besonders bei älteren und kranken Menschen fallen auÃergewöhnliche Belastungen an, die das zu versteuernde Einkommen senken können. Sei es die Unterbringung im Pflegeheim, die Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder den Auftrag an einen Handwerker. Weitere Informationen zu den auÃergewöhnlichen Belastungen lesen Sie in unserem Handbuch „Lohnsteuer kompakt 2008“ oder im Tipp: „Lohnsteuer 2008: Vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag bis zur Verpflegungspauschale„.
Der Minijob
Wenn ein Rentner (über 65 Jahre) einem 400-Euro-Job nachgeht, sind diese Einnahmen für ihn steuerfrei.
Tipp: Wenn ein Rentner mit den diversen Freibeträgen, Pauschalen und seinen abziehbaren Kosten unter dem Steuerfreibetrag von 7.664 Euro bleibt, dann muss er auch keine Steuern auf sein Einkommen zahlen.