Versicherungen aktualisieren

Frühjahrsputz im Versicherungsordner. Jahresanfang: Die richtige Zeit um zu prüfen, ob der Versicherungsumfang bei Hausrat-Police oder Krankentagegeld noch den aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen entspricht.

Wer mit der Riester-Rente vorsorgt, sollte Veränderungen bei Einkommen oder Kinderzahl dem Versicherer melden.

Die ersten Tage und Wochen des neuen Jahres hinterlassen bei den meisten einen tiefen Eindruck – auf dem Kontoauszug.

Jährlich fällige Mitgliedschaftsgebühren werden jetzt abgebucht, die Kfz-Steuer, Versicherungsbeiträge.

Viele dürfen sich jedoch auch über eine höhere Summe beim Gehaltseingang freuen oder über die schönen neuen Dinge, die gerade erst der Weihnachtsmann gebracht hat.

In jedem Fall bietet der erste Kassensturz des Jahres die praktische Gelegenheit, auch die Versicherungsverträge unter die Lupe zu nehmen und sie an aktuelle Gegebenheiten und Bedürfnisse anzupassen.

Richtig riestern

So sollte, wer nun mehr verdient, auch daran denken, die Beiträge zur staatlich geförderten Altersvorsorge (Riester-Rente) anzupassen.

Um 2008 die Grundzulage von 154 Euro und die weitere Zulage von 300 Euro je Kind zu erhalten, müssen Riester-Kunden vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der individuellen Grund- und Kinderzulage in den Vertrag einbezahlen.

Die Anpassung der Beiträge von drei Prozent im vergangenen auf vier Prozent in diesem Jahr („Riester-Stufen“) findet zwar automatisch statt – Gehalts- oder Tariferhöhungen muss jeder Kunde jedoch von sich aus melden.

Anderenfalls geht möglicherweise bei der Zulage oder den Steuervorteilen bares Geld verloren. Und das ist gar nicht selten:

Die Allianz Lebensversicherung ermittelte im Vorjahr, dass von den Kunden, die für 2006 eine Zulage beantragt hatten, nur rund 60 Prozent die volle Zulage, ein Drittel eine gekürzte Zulage und fünf Prozent gar keine Zulage erhielten.

Kunden der Allianz erhalten in der Regel noch im Januar einen Erhebungsbogen zugeschickt, in dem persönliche Daten korrigiert und beispielsweise Veränderungen beim Vorjahreseinkommen eingetragen werden können.

Nach Rücksendung des Bogens passt der Versicherer dann gegebenenfalls den Beitrag an, damit der Kunde in den Genuss der vollen Zulagenhöhe kommen kann.

Im Krankheitsfall versorgt

Ähnlich verhält es sich beim Thema Krankentagegeld: Die für Selbstständige essentielle – aber selbstverständlich auch für Angestellte interessante – Versicherung sorgt dafür, dass bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall ab einem festgelegten Zeitpunkt ein Krankentagegeld in vereinbarter Höhe ausgezahlt wird.

Ist die entsprechende Summe zu niedrig angesetzt und entspricht nicht mehr der aktuellen Lebenssituation, wird es finanziell schnell eng, denn Krankheit bedeutet Verdienstausfall.

Aber auch Arbeitnehmer sollten bei der Durchsicht ihrer Versicherungsordner prüfen, ob ihre Absicherung für den Krankheitsfall noch optimiert werden kann – beziehungsweise ob Sparpotenzial besteht.

So gehen die gesetzlichen Krankenkassen in Folge der Gesundheitsreform von weiter deutlich steigenden Beitragssätzen aus. Arbeitnehmer, die drei Kalenderjahre hintereinander mit regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt über der im jeweiligen Kalenderjahr gültigen Versicherungspflichtgrenze (derzeit 48.150 Euro) liegen, können in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Und dabei zahlt der PKV-Versicherte nur für die Leistungen, die er auch absichern will: Während die gesetzlichen Krankenversicherer ihre Beiträge ausschließlich anhand des Einkommens berechnen, kommt es bei der Privaten in erster Linie auf den gewählten Versicherungsumfang sowie den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss an.

Gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt die Allianz sogar mit ihrem BONUS-Programm: Privat Vollversicherte können bis zu 30 Prozent ihrer gezahlten Beiträge zurück erhalten, wenn sie vier Jahre in Folge keine Leistungen in Anspruch nehmen.

Schönes sichern

Sobald die Vorsorge für’s Alter und den Krankheitsfall auf den aktuellen Stand gebracht ist, lohnt auch ein Blick in die Hausrat-Police:

Wer zu Weihnachten reich beschenkt wurde oder sich selbst eine teure Anschaffung geleistet hat – zum Beispiel einen PC, eine Kamera oder einen edlen Drahtesel – sollte nachsehen, ob diese Wertgegenstände auch in der bestehenden Versicherung enthalten sind.

Bei technischen Geräten ist an Überspannungsschäden durch Gewitter zu denken; Fahrräder wiederum sind nicht automatisch im Versicherungsumfang enthalten.

Bei der Überprüfung der Dokumente oder bei Fragen zum individuellen Absicherungsbedarf bieten selbstverständlich die Allianz Vertreter vor Ort und die telefonisch erreichbaren Kundenbetreuer tatkräftige Unterstützung.

Pressemitteilung der Allianz Deutschland AG

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