Versicherungsschutz kostet immer Geld

Es klingelte beim Rentnerehepaar Z. aus Frankfurt (Oder) an der Wohnungstür. Ein respektabler Herr stellte sich als Versicherungsvermittler vor und erklärte, er wolle sie mit einem vorteilhaften Angebot vor Schaden bewahren.

Ob sie überhaupt wüssten, dass sie bei einem Unfall nicht gesetzlich abgesichert seien? Als die beiden Rentner abweisend blieben, spielte er seinen vermeintlichen Trumpf aus:

Die Versicherung koste unterm Strich nichts, weil die Beiträge zurückgezahlt würden. Nun hörten die älteren Herrschaften interessiert zu.

Nach einigen Erläuterungen unterschrieben sie den Vertrag über eine Unfallversicherung für die Ehefrau mit einer Versicherungssumme von 15.000 Euro ab 20 % Invalidität sowie einer Invalidenrente in Höhe von jährlich nur 450 Euro, wenn die Invaliditätsstufe mindestens 70 % betrage.

Die Beitragsdauer beläuft sich auf acht Jahre. Bezahlt hat die Dame dann 3.802,56 Euro. Die Beitragsrückgewähr beginnt nach weiteren sechs Jahren in 2021 mit jährlich garantierten 433,06 Euro.

Wenn die Dame dann hoffentlich 90 Jahre alt geworden ist, dürften 3.464,48 Euro zurück geflossen sein. Der garantierte Rückzahlungswert ist also niedriger als die gezahlte Beitragssumme.

Nur durch nicht garantierte Überschüsse kann ein Verlust vermieden werden, was sich aber erst am Vertragsende zeigen wird.

So kamen dann doch Zweifel auf. Die Eheleute wollten sich Gewissheit verschaffen und legten den Vertrag der Verbraucherzentrale vor.

Hier überraschte die angeblich kostenlose Versicherung Niemanden. Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wird besonders häufig an Rentner oder auch junge Erwachsene verkauft.

Die Vermittler werben oft mit dem fadenscheinigen Argument, der Versicherungsschutz sei quasi kostenlos, weil die Beiträge nach Ablauf zurückgezahlt würden.

„Versicherungsschutz kostet immer Geld!“, stellt Erk Schaarschmidt, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Brandenburg, klar.

Die so genannte Beitragsrückgewähr wird über eine kapitalbildende Lebensversicherung finanziert, die der Kunde indirekt mit abschließt.

Diese ist jedoch unrentabel – lohnenswerter wäre derzeit das Zurücklegen der Sparraten auf einem Tagesgeldkonto, über das man im Unterschied zur Versicherung sogar jederzeit verfügen könne.

„Rentner brauchen keine Unfallversicherung, da die gesetzliche Rente auch bei einem Unfall weiter gezahlt wird“, erläutert Schaarschmidt und ergänzt:

„Bei privaten Unfallversicherungen werden oft auch gesundheitliche Vorschäden angerechnet, wenn diese den Versicherungsfall begünstigen.

Im Ergebnis kann sich die Versicherungsleistung also spürbar reduzieren.“ Dagegen könnte sich eine Unfallversicherung für jüngere Verbraucher lohnen, die die empfehlenswerte Berufsunfähigkeits-Versicherung oder einen ähnlichen Schutz nicht abschließen können.

Die Unfallversicherungssumme sollte dann aber kaum unter 200.000 Euro liegen, um zumindest beim Unfall tatsächlich einen angemessenen Schutz zu erreichen.

Einen 18-jährigen jungen Mann würde das dann zirka 200 Euro jährlich kosten. Eine Progression von 300-500 % für Vollinvalidität ist genauso empfehlenswert wie ein leistungsfähiger und günstiger Versicherungstarif ohne zusätzlichen Schnickschnack wie Krankenhaustagegeld oder Unfalltodabsicherung.

Individuellen Rat erhalten Betroffene in den Verbraucherberatungsstellen – Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise abweichend) – sowie am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise abweichend).

Pressemitteilung der VZ Brandenburg

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