Barmer: Gutachten für Risikoausgleich ist brauchbare Basis

„Der Expertenvorschlag zur Krankheitsauswahl ist ein sinnvoller Ansatz und wichtiger Etappenschritt zur Ausgestaltung des neuen Risikostrukturausgleich“, so Dr. Johannes Vöcking, Vorstandsvorsitzender der BARMER.

Für eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung sei es wichtig, dass die Wissenschaftler den gesetzlichen Rahmen – 80 Krankheiten für den zukünftigen Risikoausgleich gesondert zu berücksichtigen – voll ausgeschöpft haben.

Ein wichtiger Baustein für den pünktlichen Start des Gesundheitsfonds sei damit gelegt.

Mit der datengestützten, empirischen Vorgehensweise sei ein transparentes Verfahren für alle Beteiligten geschaffen worden.

Dem Bundesversicherungsamt, das die Entscheidung über die auszuwählenden Krankheiten trifft, liegt nun eine brauchbare Ausgangsbasis für die endgültige Krankheitsauswahl vor.

Allerdings müsse an einigen Stellen methodisch nachgebessert werden, um die Ziele des Gesetzgebers zu erreichen.

Insbesondere müssen die Gesamtfallzahlen einer Erkrankung statistisch stärker zu Buche schlagen.

Die Häufigkeit gerade von chronischen Volkskrankheiten werde bislang zu wenig berücksichtigt.

Demgegenüber erhielten individuell teure Krankheiten zu starkes Gewicht. Chronische Krankheiten wie Asthma/COPD, Rheuma und teilweise Koronare Herzerkrankungen werden im Gutachten derzeit nicht erfasst.

„Hier ist eine Nachjustierung notwendig“, so Vöcking.

Außerdem dürfe die Anpassung der Krankheitsliste aufgrund medizinischer Aspekte nicht dazu führen, dass Erkrankungen mit Präventionspotenzial „aussortiert“ werden.

Das wäre für die Aktivitäten der Krankenkassen kontraproduktiv. Die Kassen brauchen über krankheitsbezogene Zuschläge ausreichende Mittel, um auch die Prävention finanzieren zu können.

Pressemitteilung der Barmer

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