Unterhalt bei der Kinderbetreuung

Die Scheidungsrate in Deutschland steigt nach wie vor, die Rollenverteilung innerhalb der Familie hat sich grundlegend verändert. Patchworkfamilien und andere neue Formen des Zusammenlebens haben sich etabliert.

Mit der Reform des Unterhaltsrechts haben die Politiker auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert. Die unterhaltsberechtigten Expartner, meist Frauen, sind dabei die Verlierer der Reform.

Sie müssen – auch bei bereits geschiedenen Ehen – mit weniger Geld rechnen, denn der Kindesunterhalt bekommt den Vorrang.

Erst, wenn die Kinder befriedigt sind und noch ausreichend Geld vorhanden ist, kommen sie an die Reihe. „Eheliche und nichteheliche Kinder werden beim Unterhalt gleich behandelt und stehen immer an erster Stelle vor allen anderen Unterhaltsberechtigten“ erklärt Anne Kronzucker, Juristin und Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im
Rechtsschutz.

„Verdient der Mann nicht genügend Geld für alle, steht der Kindesunterhalt im Vordergrund und die Exfrau erhält keinen Unterhalt für sich“, betont die Juristin.

Ein gesetzlich definierter einheitlicher Mindestunterhalt für Kinder macht auch der bisherigen Differenzierung bei den Unterhaltssätzen für Kinder in den alten und den neuen Bundesländern ein Ende.

Unterhalt bei Kinderbetreuung

Die Elternteile, die Kinder betreuen werden unabhängig, ob sie verheiratet waren oder nicht bezüglich der Dauer des Betreuungsunterhalts nun gleich behandelt.

Geschiedene Expartner müssen bei Betreuung eines Kindes daher nun viel früher als bisher eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen.

Sie erhalten, wie auch Expartner aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften, nur noch während der ersten drei
Lebensjahre ihres Kindes Betreuungsunterhalt, der verlängert werden kann, wenn die Belange des Kindes und fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten es erforderlich machen.

Mit der Neuregelung der Rangfolge der Unterhaltsansprüche stehen Eltern, die Kinder betreuen und geschiedene Eheleute nach einer besonders langen Ehe grundsätzlich an zweiter Stelle nach den Kindern. Erst dann folgen geschiedene
Eheleute, deren Ehe nur von kurzer Dauer war.

Der bereits bestehende Grundsatz der nachehelichen Eigenverantwortung der Ehepartner wurde zur Stärkung im
Gesetz verankert“, erläutert Kronzucker.

Pressemitteilung der D.A.S.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.