Die Central Krankenversicherung bietet neuen Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz an

Für Urlauber bietet die Central Krankenversicherung ab sofort einen neuen Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz an. Einzelpersonen und Familien können sich mit dem Tarif „central.holiday“ gegen finanzielle Risiken aufgrund von Unfällen oder gesundheitlicher Probleme während eines Auslandsaufenthalts absichern.

Für jährlich 10 Euro pro Person bzw. 23 Euro pro Familie übernimmt die Central mit ihrem neuen Tarif „central.holiday“ nicht nur die Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen und stationäre Krankenhausaufenthalte im Ausland.

Zusätzlich abgesichert sind: die Bergungskosten bis maximal 2.500 Euro, die Aufwendungen für den Transport zum nächsten erreichbaren Notfallarzt bzw. weiter zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und falls erforderlich der Rücktransport nach Deutschland.

Als besonderen Service bietet die Central eine rund um die Uhr erreichbare Telefon-Hotline, die ihre Versicherten auf Reisen in Notfällen jederzeit nutzen können.

Der „central.holiday“-Schutz kann auch ganz kurzfristig im Internet unter www.central.de abgeschlossen werden und gilt bei privaten Auslandsreisen bis zu einer jeweiligen Dauer von maximal acht Wochen und bei geschäftlichen Reisen bis höchstens zehn Tagen.

Bei längeren Auslandsaufenthalten empfiehlt sich der Central-Tarif „Visitors“, der im Herbst 2007 vom Verbrauchermagazin FINANZtest mit „Sehr Gut“ bewertet wurde.

Verbraucherschützer raten dringend zum Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung, denn außerhalb Europas und in den Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, werden gesetzlich Versicherten keine Leistungen erstattet.

Und selbst in Ländern, in denen Krankenkassen die Behandlungskosten normalerweise tragen, richtet sich der Umfang der Leistungen nach den Bestimmungen des Gastlandes – und die sind oft deutlich begrenzter als hier zu Lande.

Für einen Krankenrücktransport nach Deutschland zahlen die Kassen beispielsweise generell nicht.

Pressemitteilung der Central Krankenversicherung AG

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