2008: Beiträge von privaten Krankenversicherungen

Drastische Beitragserhöhungen einiger privater Krankenversicherer zum Jahreswechsel bringen manchen Versicherten in eine finanzielle Notlage.

„Betroffene sollten Erhöhungen nicht widerstandslos hinnehmen“, so der Rat von Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

In einem geschlossenen Tarif Versicherte können laut Versicherungsvertragsgesetz verlangen, in aktuell angebotene, günstigere Tarife mit gleichen Leistungen aufgenommen zu werden.

Auch mit der Vereinbarung eines Selbstbehalts oder eines höheren Selbstbehalts lässt sich der Beitrag senken.

Schließlich kommt noch ein Wechsel in den Standardtarif in Betracht. In diesem Tarif stehen Versicherten künftig aber nur noch die Leistungen zu, die auch die gesetzlich Krankenversicherten erhalten.

In diesem Fall sollte der Arzt die betroffenen Privatpatienten in Zukunft zum Satz der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Differenz zwischen gesetzlicher Erstattung und privatärztlicher Rechnung aus eigener Tasche bezahlt werden muss.

Über 40-jährige sollten ihren bestehenden Vertrag in keinem Fall voreilig kündigen und zu einer anderen Gesellschaft wechseln, warnt der Versicherungsexperte.

Zwischenzeitlich aufgetretene Vorerkrankungen können zu einem vollständigen Leistungsausschluss oder einem hohen Risikozuschlag führen.

Außerdem können nach derzeitigem Recht die von der Gesellschaft gebildeten Rücklagen zur Beitragsentlastung im Alter nicht auf die neue Gesellschaft übertragen werden.

Pressemitteilung der VZ Rheinland-Pfalz

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