Haftpflichtversicherung: Ein Schutzengel für den Weihnachtsmarkt

Es duftet nach Glühwein und frischen Waffeln, Lichterketten sorgen für romantische Stimmung. Weihnachtsmärkte sind eigentlich ein harmloses winterliches Vergnügen, aber im dichten Gedränge geschehen schnell kleine Unfälle.

Ob nun ein unachtsamer Besucher Weihnachtspunsch über den Nachbarn gießt oder sich ein Stromkabel als Stolperfalle entpuppt: Der Verursacher muss in den meisten Fällen für den Schaden aufkommen.

„Meist sind die Schäden zum Glück klein, wenn aber Menschen zu Schaden kommen, etwa bei einer Verbrühung oder einem Beinbruch, kann es schnell recht teuer werden.

Eine Haftpflichtversicherung kommt für die Kosten auf“, sagt Abteilungsdirektor Markus Welker vom Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV).

Für Schäden, die jemand schuldhaft verursacht, haftet er in unbeschränkter Höhe und mit seinem gesamten Vermögen.

„Kleinere Schäden kann man meist noch selbst bezahlen, aber bei größeren Sach- oder Personschäden kommen schnell erhebliche Forderungen auf den Verursacher zu. Eine private Haftpflichtversicherung ist darum ein Muss“, erläutert Welker.

Die Haftpflichtversicherung gilt in der Regel für die ganze Familie: Ehepartner oder Lebensgefährten, die im gleichen Haushalt wohnen, sind mit abgesichert.

Bis zum Ende der ersten Berufsausbildung sind Auszubildende und Studenten bei ihren Eltern beitragsfrei mitversichert. Bei Heirat wird jedoch eine eigene Haftpflichtversicherung fällig.

Betriebs-Haftpflichtversicherung schützt Standbetreiber. Aber nicht nur Privatleute sollten sich haftpflichtversichern, sondern auch Unternehmen.

Die meisten Veranstalter erwarten von den Betreibern der Weihnachtsmarktstände, dass sie eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abschließen.

Im Schadenfall muss dann geklärt werden, wer beispielsweise das Stromkabel verlegt hat, das zur Stolperfalle wurde.

Generell bestimmt das Gesetz: Jeder Unternehmer haftet für Schäden durch seine Arbeit und seine Produkte. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten, auch wenn die Mitarbeiter an dem Zwischenfall schuld sind.

„Auf die Betriebs-Haftpflichtversicherung sollte kein Unternehmer verzichten, denn Schadenersatzforderungen können sehr schnell in die Tausende und im Einzelfall in  die Millionen gehen“, erklärt Michael Späth, Gruppenleiter Firmenkunden beim BGV. 

Pressemitteilung des BGV

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