Mieter müssen für sie nachteilige Modernisierung nicht akzeptieren

Sinnvolle Verbesserungen von Wohnraum sowie dringend nötige Renovierungen kann ein Mieter normalerweise nicht verhindern, selbst wenn sie ihm unangenehm sind.

„Ein Mieter ist jedoch nicht verpflichtet, Modernisierungsmaßnahmen zuzustimmen, wenn diese für ihn mehr Nach- als Vorteile bringen“, informiert Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse.

Wird dadurch keine bessere oder komfortablere Nutzung der Wohnung ermöglicht, können Mieter durchaus ihr Einverständnis zu Recht verweigern.

Im verhandelten Fall wollte der Vermieter eine Zweizimmerwohnung mit Balkon um einen weiteren Balkon erweitern.

Ein Balkon genügte jedoch dem Mieter vollauf. Zudem verliere er durch die notwendig werdende Türöffnung eine wichtige Stellwand für einen Schrank im Schlafzimmer.

Das Landgericht Berlin gab dem Mieter Recht. Der Bau eines zweiten Balkons sei keine sinnvolle Modernisierungsmaßnahme.

Im Gegenteil, hier würden für den Mieter wegen des Wegfalls einer kompletten Stellwand sogar die Nachteile deutlich überwiegen (LG Berlin, Urteil vom 15.11.2005, Az. 63 S 77/05.

Pressemitteilung der Quelle Bausparkasse

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