Bei Depotübertragungen Änderungen durch die Abgeltungssteuer beachten

Beim Depotübertrag gibt es durch die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer in einigen Fällen Änderungen bzw. neue Anforderungen an die depotführenden Banken.

Die comdirect bank macht darauf aufmerksam, dass sich Anleger rechtzeitig auf die neuen Regelungen einstellen sollten.

Für Wertpapiere, die vor dem 31. Dezember 2008 gekauft wurden, bleibt in vielen Fällen alles beim Alten.

Bei Wertpapieren, die ab dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden, sind bei Depotübertragungen künftig Änderungen durch die Abgeltungssteuer zu beachten, wenn Auftraggeber und Empfänger nicht die gleiche Person sind.

Sofern ein Kunde ab 2009 Wertpapiere aus seinem Depotbestand in das Depot eines anderen Anlegers überträgt, gilt dies prinzipiell als Verkauf, und die Bank behält automatisch Abgeltungssteuer ein.

Nur wenn eine unentgeltliche Übertragung – beispielsweise bei einer Schenkung von den Eltern an ein Kind – direkt bei Auftragserteilung angezeigt wird, entfällt die Steuer.

Die Bank ist dann aber verpflichtet, den Übertrag wegen der eventuell anfallenden Schenkungssteuer dem Finanzamt anzuzeigen, so die comdirect bank.

Zur genauen Ermittlung der Abgeltungssteuer müssen ab 2009 bei einem Depotübertrag die Anschaffungsdaten der Wertpapiere, die ab dem 1. Januar 2009 erworben wurden, der Empfängerbank mitgeteilt werden, heißt es von der comdirect bank.

Diese sind zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die spätere Besteuerung bei Verkauf oder einem weiteren Depotübertrag erforderlich.

Pressemitteilung der comdirect bank

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.