Neue Steuervorteile bei Immobilienverkauf in Spanien

Ferienimmobilien im Ausland sind nach wie vor gefragt. Den vom Außenhandelsinstitut veröffentlichten Daten ist zu entnehmen, dass beispielsweise rund 30 Prozent der in Spanien verkauften Wohnungen von Deutschen erworben werden.

Nach den Briten sind die Deutschen somit die zweitstärkste Käufergruppe. „Wollten nichtresidente Immobilienbesitzer allerdings dort ihr Anwesen wieder veräußern, so war bislang ein erzielter Wertzuwachs mit 35 Prozent zu versteuern“, sagt Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse.

Dies hat sich nun auf Druck der EU geändert. Diese hatte die unterschiedliche Besteuerung von einheimischen und nichteinheimischen Immobilienbesitzern kritisiert. Ausländer profitieren jetzt vom neuen Einkommensteuerrecht.

„Im Falle eines Verkaufs wird der Wertzuwachs nur noch mit 18 Prozent besteuert“, erklärt Tiemann. Weiterer künftiger Vorteil:

Wenn der Verkäufer in Spanien Steuerausländer ist, so musste der Käufer vor dem 1. Januar 2007 fünf Prozent des Kaufpreises einbehalten und im Namen des Verkäufers – als Vorauszahlung auf dessen Einkommensteuer – an das spanische Finanzamt abführen. „Dieser Einbehalt wurde nun auf drei Prozent reduziert“, sagt Tiemann.

Pressemitteilung der Quelle Bausparkasse

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