Auf eigene Rechnung. Nachbar musste nicht für Grenzstein-Freilegung mitzahlen

Auch heute noch, im Zeitalter des elektronischen Datenverkehrs, spielen Grenzsteine zwischen zwei Grundstücken eine Rolle. Eine Immobilieneigentümerin nahm es damit besonders genau.

Obwohl der Grenzverlauf zum Nachbarn gar nicht umstritten war, beauftragte sie Fachleute mit der Freilegung von im Laufe der Zeit verschütteten, aber noch richtig positionierten Grenzsteinen. Anschließend meinte sie, den Nachbarn finanziell an dieser Aktion beteiligen zu können.

Sie verlangte von ihm, die Hälfte der entstandenen Kosten für die „Neuabmarkung“ des Grundstücks (1.800 Euro) zu erstatten. Das in diesem Fall eingeschaltete Oberlandesgericht sah das nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern anders.

Es sei „unstreitig, dass sich diese Grenzsteine exakt an den für sie bestimmten Stellen befunden haben“. Den Nachbarn treffe keine Schuld an dem Freilegungs-Aufwand, er müsse sich daran nicht finanziell beteiligen. (Oberlandesgericht Celle, Aktenzeichen 4 U 84/06)

Pressemitteilung der LBS

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