Wenn der eigene Job Geld kostet – so lassen sich Aufwendungen steuerlich absetzen

Rechnungen sammeln lohnt – vor allem für die Steuererklärung. Der Fiskus zieht Arbeitnehmern automatisch eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro im Jahr ab.

Dennoch kann es sich lohnen, die tatsächlichen Ausgaben für Berufskleidung, Fachliteratur oder die Fahrten zur Arbeitsstätte individuell beim Finanzamt anzugeben.

Voraussetzung für die Anerkennung von Berufskleidung: Sie ist nicht alltagstauglich. So kann ein Arzt zwar seinen weißen Kittel absetzen, nicht aber den schicken Pullover darunter. Wer für seinen Job Fachliteratur anschafft oder selbst Geld in Weiterbildungsseminare investiert, kann diese Kosten ebenfalls Steuer mindernd aufführen.

Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die täglich zwischen Wohnung und Arbeitsplatz pendeln. Vor allem für diese können sich durch individuelle Angaben Steuervorteile ergeben: Zwar hat der Gesetzgeber ab 2007 für die ersten 20 Entfernungskilometer zur Arbeitsstelle ein Abzugsverbot eingeführt.

Doch das niedersächsische Finanzgericht (Az. 7V 21/07) hat diese Vorschrift schon als Verstoß gegen das im Einkommenssteuerrecht gültige Prinzip der Besteuerung nach finanzieller Leistungsfähigkeit eingestuft. Möglicherweise erklärt das Bundesverfassungsgericht die Regelung daher rückwirkend für ungültig.

Tipp: Wer sich nicht sicher ist, dass die Werbungskostenpauschale seine tatsächlichen Kosten abdeckt, macht seine Ausgaben in der Anlage N geltend. Für Berufspendler kann es sich lohnen, sich auch für die ersten 20 Kilometer ihrer Fahrten einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dafür genügt ein Anschreiben mit dem Hinweis auf das Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts. Die Entscheidung, ob das Abzugsverbot rechtens ist, fällt das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich noch 2007.

Pressemitteilung der PSD Banken

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