Eigentümer muss Abrechnungsunterlagen nicht vorsortieren

Der Streit um die Nebenkosten beschäftigt deutsche Mietrichter so sehr wie kaum ein anderes Thema. Vor allem die Kosten für die so genannte zweite Miete sind in der Vergangenheit stark gestiegen.
Häufig haben Mieter Zweifel, ob die Betriebskostenabrechnungen korrekt sind, und beantragen Akteneinsicht. Das muss ihnen der Eigentümer oder Verwalter in aller Regel auch gewähren.

In Berlin wurde nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern aber darum gestritten, wie sehr die Dokumente für einen Unkundigen aufbereitet sein müssen.

Einer Klägerin war auf ihren Antrag hin schlichtweg der betreffende Jahresordner mit den Abrechnungen vorgelegt worden. Weitere Informationen erhielt sie nicht, was sie wiederum als Verweigerung der Einsichtnahme betrachtete.

Das zuständige Gericht sah dies allerdings nicht so. Die Vorlage der Akten sei rechtlich korrekt gewesen. Wenn die Mieterin Schwierigkeiten hatte, die richtigen Unterlagen zu finden, hätte sie sich selbst um fachkundige Unterstützung bemühen müssen, so die Richter. (Az. 67 S 225/06)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.