Steuerformulare: Von der Wiege bis zur Bahre…

Einkommen und Sonderausgaben

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Die zweite Seite des Hauptvordrucks beginnt mit den „Angaben zu Einkünften“. Dieser Teil bezieht sich aber nur auf die dazugehörigen Anlagen, die gesondert ausgefüllt werden müssen, und die Sie der Steuererklärung beifügen müssen.

Auf dieser Seite müssen zudem Einkommensersatzleistungen wie Krankengeld oder Mutterschaftsgeld angegeben werden. Diese Einkünfte sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem so genannten Progressionsvorbehalt und erhöhen so den Steuersatz für das übrige Einkommen.

Die weiteren Punkte betreffen getrennt veranlagte Ehegatten und Personen, die im Ausland gelebt und/oder gearbeitet haben.

Auf der dritten Seite des Mantelbogens können Sie Angaben zu den geleisteten Sonderausgaben machen. Zu den Sonderausgaben gehören neben den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung auch Prämienzahlungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfall- oder Haftpflichtversicherung.

Außerdem können Sie im Bereich der Sonderausgaben Beiträge für die kapitalgedeckte Altersvorsorge (Rürup-Rente) oder den Aufbau einer staatlich geförderten Altersvorsorge (Riester-Rente) angeben.

Auch wer spendet, kann damit seine Steuerlast verringern. Spenden an Parteien, Stiftungen oder für religiöse oder kulturelle Zwecke werden anerkannt.

In Lohnsteuer kompakt 2007 werden alle notwendigen Angaben zu diesem wichtigen Bereich der Steuererklärung im Navigationspunkt „Sonderausgaben“ abgefragt.

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