Vom Selbstbehalt bis zur Kostenerstattung: neue Wege sorgfältig vorbereiten

Nur noch zwei Wochen trennen die gesetzlich Versicherten davon, bei den ersten Krankenkassen in Deutschland neue Wahltarife abschließen zu können.

Es ist gut, dass hier mehr Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Krankenkassen ermöglicht wird. Die Krankenkassen und ihre Verbände sind jetzt in der Pflicht zu entscheiden, welche der neuen Tarifmöglichkeiten sie entwickeln und anbieten wollen und welche nicht.

Die Versicherten sollten die neuen Tarifangebote sehr genau auf Chancen und Risiken prüfen und dabei hinterfragen, ob es sich um ein schnell aufgelegtes Lockangebot einer einzelnen Krankenkasse handelt oder um einen solide kalkulierten Tarif, der auch langfristig eine gute und günstige Versorgung sichert. Die ersten Angebote sind nicht automatisch die besten.

Die Versicherten brauchen, um wirklich auswählen zu können, ein vielfältiges Angebot mit echten Unterschieden. Wahlfreiheit für die Versicherten und Wettbewerb unter den Krankenkassen sind zwei Seiten einer Medaille.

Deshalb wollen wir eine Vielzahl von Krankenkassen mit tatsächlich unterschiedlichen Angeboten und nicht wenige Krankenkassen, deren Wahltarife am Ende in Verbindung mit dem geplanten Einheitsbeitrag doch nur ein Einheitsangebot sind.

Dabei ist es gut, dass wahrscheinlich nicht alle Kassen alle Tarife anbieten werden. Unterscheidbarkeit heißt auch, dass nicht alle alles anbieten. Gerade kleinere Krankenkassen sind in der Lage, Akzente zu setzen.

Wahltarife binden Versicherte drei Jahre
Jeder Versicherte, der sich für einen der neuen von den Krankenkassen angebotenen Tarife entscheidet, bindet sich – mit Ausnahme der speziellen Tarife für besondere Versorgungsformen (z. B. Hausarzt-modelle, Integrierte Versorgung) – zwangsläufig für drei Jahre fest an die Kasse und den speziellen Tarif.

Auch wenn er z. B. nach einem Jahr feststellt, dass der Tarif doch keine gute Wahl war oder die Kasse ihren Beitrag erhöht (oder später einen hohen Zusatzbeitrag nehmen muss), muss der Versicherte in diesem Beispiel noch mindestens zwei weitere Jahre bei der Kasse bleiben.

So wurde es mit der Gesundheitsreform grundsätzlich festgelegt. Gerade deshalb sollte jeder Versicherte die Entscheidung für einen Wahltarif mit besonders großer Sorgfalt treffen. Krankenkassen und Versicherte haben miteinander die Verpflichtung, sorgfältig und fair über die Chancen und Risiken zu informieren. Bei einem klassischen Selbstbehalttarif z. B. spart nur derjenige, der gesund bleibt. Für Kranke würde es durch diesen Tarif teurer.

Vielfältige Angebote in Vorbereitung
Um eine gute Angebotspalette zu ermöglichen und die einzelnen Be-triebskrankenkassen bei der Planung und Kalkulation der verschiedenen Tarife zu unterstützen, war der BKK Bundesverband bereits Mitte Februar als erster Kassenverband beim Bundesversicherungsamt, um die konkreten Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für das neue Tarifangebot auszuloten.

Denn erst nach Prüfung und Genehmigung durch die Aufsicht dürfen Krankenkassen ihren Versicherten die neuen Wahltarife zugänglich machen. Auf dieser Grundlage werden beim BKK Bundes-verband neue Tarife entwickelt und berechnet.

Dabei sind solide Arbeit und sorgfältige Kalkulation wichtiger als nur eine schnelle Ankündigung. Denn entscheidend ist, dass am Ende ein gutes Angebot für die Versicherten steht, das viele Jahre hält.

Was ändert sich bei der BKK Dr. Oetker ?
Auch die BKK Dr. Oetker prüft derzeit, wie die bereits bestehenden Leistungen durch neue Wahltarife ergänzt und das Angebot weiter verbessert werden kann. Sobald die Planungen abgeschlossen sind, wird die BKK Dr. Oetker über die Medien informieren.

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