Private Ergänzungsversicherungen

Schon als gesetzlich Versicherter der BKK Scheufelen k̦nnen Sie umfangreiche Leistungen nutzen. Und doch schreibt der Gesetzgeber bei vielen Leistungen Рmitunter recht happige РZuzahlungen vor (siehe auch Zuzahlungsrechner). Auch sinnvolle Extra-Leistungen, wie z.B. das Einbettzimmer im Krankenhaus, k̦nnen den Geldbeutel belasten.

Das muss aber nicht sein:

Mit den privaten Zusatzversicherungen speziell für die Versicherten der BKK Scheufelen können Sie Ihren Versicherungsschutz sinnvoll und nach Ihren individuellen Wünschen erweitern.

Wählen Sie sich Ihren zusätzlichen Versicherungsschutz ganz nach Bedarf aus den Angeboten unserer Kooperationspartner aus und verschaffen Sie sich neben Kostenschutz auch zusätzlich noch mehr Komfort.

Krankenversicherungsschutz im Ausland

Urlaub – die schönsten Wochen des Jahres! Wir reisen mit und schützen Sie in fast allen Ländern Europas. Wie? Ganz einfach. In unserer Internet Filiale<a href=" können Sie sich – exklusiv für unsere Versicherte – den erforderlichen Auslandskrankenschein ausdrucken.

Sollte der Auslandskrankenschein oder die EHIC-Karte  (European Health Insurance Card) vom ausländischen Arzt nicht akzeptiert werden, erhalten Sie bei Vorlage einer ausländischen Arzt- oder Apothekenrechnung – aus der die erbrachten Leistungen detailliert ersichtlich sind – die Kosten erstattet.

Maximal natürlich in Höhe der deutschen Vertragssätze. Bei beruflichen Auslandsreisen besprechen Sie bitte die Kostenübernahme direkt mit Ihrem Arbeitgeber

Bitte beachten Sie: Trotz Auslandskrankenschein oder EHIC-Karte raten wir dringend allen gesetzlich Krankenversicherten zum Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Achten Sie bitte darauf, dass der von Ihnen gewählte Tarif in jedem Fall die Kosten eines gegebenenfalls erforderlichen Rücktransportes abdeckt.

Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihren Impfschutz!

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland).


Heißes Thema Zahnersatz und Krankengeld

Die Leistungen Zahnersatz und Krankengeld verbleiben entgegen der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers im Regelleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Es ist daher nicht erforderlich eine private Ergänzungsversicherung – wie im Jahre 2004 vom Gesetzgeber noch angestrebt – allein aus diesem Grund abzuschließen.

Generell ist jedoch der Abschluss einer ergänzenden privaten Krankenversicherung

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