Handlungsfähigkeit von Eigentümergemeinschaften gestärkt

Das neue Wohnungseigentumsgesetz wird künftig auch die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfachen. Das Gesetz wird voraussichtlich Mitte 2007 in Kraft treten.

„In Zukunft werden verstärkt Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer möglich sein“, so Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse. Demnach können Wohnungseigentümer unter anderem mit Mehrheit auch über die Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten entscheiden, beispielsweise einen Maßstab zugrunde legen, der sich am individuellen Verbrauch orientiert.

Zudem können sie bei der Umlage von Kosten für eine Instandhaltungs- oder Baumaßnahme von der gesetzlichen Verteilung nach Miteigentumsanteilen abweichen. Qualifizierte Mehrheitsentscheidungen sind auch dann möglich, wenn die Wohnungseigentümer ihr gemeinschaftliches Eigentum an den Stand der Technik anpassen wollen, so die Bausparkasse. Dies trifft zum Beispiel auf Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung oder den zunehmend diskutierten Einbau eines Fahrstuhls zu.

„Die neuen Regelungen sollen vor allem dem gestiegenen Renovierungsbedarf in vielen Anlagen Rechnung tragen“, sagt Hofmann. Gerade in größeren Wohnanlagen war die bislang erforderliche Einstimmigkeit für Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen oftmals kaum zu erzielen, wodurch viele Projekte ausgebremst wurden.

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