Immobilien-Erbschaften werden teurer

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Steuerregelung bei der Vererbung von Immobilien gegen das Grundgesetz verstößt. Immobilienerben mussten bisher nur einen Teil des geerbten Grundstückswerts versteuern, während die Erben von Bargeld oder Aktienpaketen immer der aktuelle Wert vom Fiskus als Berechnungsgrundlage für die Erbschaftssteuer angesetzt wurde.

Der Gesetzgeber muss nun bis spätestens zum 31. Dezember 2008 eine verfassungskonforme Neuregelung treffen – bis dahin seien die bisherigen Regeln weiter anwendbar, so die Richter. Wer Immobilien erbt oder als Geschenk erhält, wird also voraussichtlich ab 2009 deutlich höhere Erbschaft- oder Schenkungssteuern zahlen, vermutet der Verband der PSD Banken in einer aktuellen Pressemeldung.

Die Familienstrategie, den künftigen Erben bereits zu Lebzeiten einen Teil des Vermögens zu übertragen, wird damit noch spannender. Denn die Steuerfreibeträge der Kinder (205.000 Euro) erneuern sich alle zehn Jahre. Man sollte daher rechtzeitig mit dem Schenken beginnen.

Die „vorweggenommene Erbfolge“ nutzen viele Eltern aber auch, um ungeliebte Sprösslinge von der Erbfolge auszuschließen. Denn selbst wenn Kinder im Testament nicht auftauchen, steht ihnen ein Pflichtteil zu, den sie von den testamentarischen Erben einfordern können.

Wer nun frühzeitig sein Vermögen an die Wahlerben verteilt, reduziert damit automatisch den Pflichtteil der „Rabenkinder“, so die Überlegung. Liegt jedoch diese Schenkung im Todesfall weniger als zehn Jahre zurück, wird der Wert des Geschenks dennoch in die Pflichtteilsberechnung mit einbezogen. Dieser Wert wird aber durch etwaige Gegenleistungen des Beschenkten gemindert, z.B. Rentenzahlungen oder Pflegeleistungen.

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