Ärzte verordnen mehr Generika

Doch wo liegt denn nun eigentlich der Unterschied der Generika zu herkömmlichen Arzneimitteln? Eigentlich gibt es gar keinen Unterschied. Die Wirkung ist gleich – nur die Verpackung sieht anders aus.

Hintergrund:
Entwickelt ein Pharmaunternehmen aus eigener Forschung ein neues Arzneimittel, so lassen sie es sich in der Regel patentieren und sichern sich so für viele Jahre ein Monopol bei der Vermarktung dieses Arzneimittels.

Während der Patentfrist, die bis zu 25 Jahre dauern kann, hat das jeweilige Unternehmen keine Konkurrenz zu befürchten und das Preismonopol für die entsprechenden Arzneimittel.

Ist die Patentfrist abgelaufen, dürfen auch andere Arzneimittelhersteller Präparate mit demselben Wirkstoff herstellen. Das sind die sog. Generika. Sie sind qualitativ identisch, genauso wirksam und zudem noch günstiger.

In vielen Fällen sind sie zudem sogar von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Seit 1.1.2007 gibt es eine Änderung in der Medikamentenversorgung. So sind Ärzte nun angehalten, zu prüfen, ob es zu teuren Arzneimitteln auch gleichwertige Alternativen gibt.

Pressemitteilung der BKK Oetker

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