IKK-Bundesverband schließt Rabattvertrag über Humaninsuline

Durch den ersten Rabattvertrag auf Bundesebene über die Versorgung mit Humaninsulinen schafft der IKK-Bundesverband den Rahmen für eine besonders wirtschaftliche Arzneimitteltherapie von Zuckerkranken. Die beitretenden Innungskrankenkassen können durch die Umstellung auf die Insuline der Firma B. Braun die Ausgaben für Diabetiker um fast 20 Prozent jährlich senken.

So ließen sich beispielsweise die durchschnittlichen Jahreskosten von ca. 1.000 Euro für eine Insulinbehandlung bei einem Typ-1-Diabetiker um 200 Euro senken, bei einem Typ-2-Diabetiker reduzierten sie sich von ca. 650 Euro auf 520 Euro.

„Im Sinne der Patientinnen und Patienten haben wir selbstverständlich darauf geachtet, dass die Qualität und die Gleichwertigkeit der Produkte gewährleistet ist. Aus meiner Sicht sind Rabattverträge ein richtiger Schritt, um Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben und somit Gelder zu sparen“, erklärte Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes.

Zudem können Patienten bei der Zuzahlung sparen, wenn sie sich von ihrem Arzt als Alternative zum Analoginsulin oder bei Ersteinstellung für ein Humaninsulin der Firma B. Braun entscheiden.

Der Rahmenvertrag wurde auf Grundlage des § 130 a Abs. 8 des fünften Sozialgesetzbuches geschlossen. Der IKK-Bundesverband nutzt das Instrument der Rabattverträge bereits bei vier Generikaherstellern, die Rabatte auf ihr gesamtes Sortiment gewähren.

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband

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