Steuerbelastung durch Freibeträge der Kinder senken

Familien mit Kindern sollten rechtzeitig die Verteilung von Kapitalerträgen auf mehrere Schultern prüfen. Nicht zuletzt mit Blick auf die Kürzung des Sparer-Freibetrages.

Denn Kindern stehen ebenso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zu. Wird Kapitalvermögen an Kinder verschenkt, können Steuerlasten ganz legal vermindert werden. Das empfiehlt der Bundesverband deutscher Banken .

Falls ein Kind ausschließlich Einnahmen aus Kapitalvermögen hat, kann es laut Banken verband mit Steuerbefreiungen von insgesamt 8.501 Euro rechnen. Diese Summe setzt sich aus dem Grundfreibetrag von 7.664 Euro, dem Sparer-Freibetrag von 750 Euro, dem Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 Euro und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag über 36 Euro zusammen. Der Gesamtbetrag ist nach Angaben des Verbandes gegenüber dem Vorjahr um 620 Euro gesunken. Für 2006 waren noch 9.121 Euro Steuerbefreiungen möglich.

Wie man Kapitalerträge besser verteilen kann, rechnet der Bundesverband deutscher Banken vor: Bei einer Verzinsung von beispielsweise 3,5 Prozent bleiben bei gesunkener Steuerbefreiung Kapitalerträge steuerfrei, wenn das angelegte Kapitalvermögen die Summe von 242.885 Euro (3,5 Prozent von 242.885 Euro ergeben 8.501 Euro) nicht überschreitet. Die Schenkung von Kapitalvermögen an Kinder ist bis zu einem Betrag von 205.000 Euro steuerfrei. Dieser Betrag gilt pro Kind und kann jeweils nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden.

Allerdings werde eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie nur anerkannt, wenn sie den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften entspreche, so der Banken

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