Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zuwendungen)

Wenn Sie im Veranlagungszeitraum Zuwendungen an Organisationen geleistet haben, dann werden diese als Sonderausgaben anerkannt und mindern Ihr Steueraufkommen. Zuwendungen sind hier sowohl Mitgliedsbeiträge als auch Spenden.

Denken Sie auch hier an die Nachweise!

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.