Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zuwendungen)

Wenn Sie im Veranlagungszeitraum Zuwendungen an Organisationen geleistet haben, dann werden diese als Sonderausgaben anerkannt und mindern Ihr Steueraufkommen. Zuwendungen sind hier sowohl Mitgliedsbeiträge als auch Spenden. Der jeweilige Betrag, der als Sonderausgabe akzeptiert wird, richtet sich nach dem Zweck der Organisation, der Ihre Spende zugeflossen ist.

Achtung! Vergessen Sie nicht, Zuwendungen mit einem Nachweis zu belegen, sonst werden diese nicht akzeptiert. Bei Zuwendungen unter 100 Euro genügt in den meisten Fällen der Kontoauszug. Ist der Zuwendungsaufwand höher, muss eine Bescheinigung über den geleisteten Betrag vorliegen.

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