Private Veräußerungsgeschäfte

Als Private Veräußerungsgeschäfte- eine Unterkategorie der Sonstigen Einkünfte- werden Einkünfte besteuert, die nicht innerhalb der anderen Einkunftsarten berücksichtigt werden, die der Gesetzgeber aber trotzdem besteuert.

Dazu gehören Wertpapierverkäufe, Immobiliengeschäfte und die Verkäufe anderer Wertgegenstände, deren Veräußerung innerhalb gewisser Fristen (so genannter Haltefristen), zu Gewinnen geführt haben.

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