Private Veräußerungsgeschäfte

Bei dem Betrag von 511,99 Euro handelt es sich um eine Freigrenze, das bedeutet, sobald Ihre privaten Veräußerungsgeschäfte diesen Betrag überschreiten, müssen alle Gewinne versteuert werden.

Achtung! Bei Ehegatten verdoppelt sich die Freigrenze nicht.

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