Beiträge für Berufsverbände

Die Mitgliedsbeiträge an einen Berufsverband können Sie als Werbungskosten anrechnen lassen. Zu den Berufsverbänden gehören beispielsweise Gewerkschaften, Fachverbände und Arbeitskammern. Auch freiwillige Beiträge und Aufnahmegebühren können Sie hier angeben. Entscheidend ist, dass der Berufsverband die Interessen der Berufsgruppe des Arbeitnehmers vertritt. Daher scheiden solche Institutionen aus, die vornehmlich allgemeinpolitische Ziele verfolgen.

Beträge bis zu einer Höhe von 150 Euro müssen Sie in der Regel nicht nachweisen. Wenn Sie den Beitrag aber zum ersten Mal leisten, empfiehlt es sich, den Beleg beizufügen.

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