Aufwendungen wegen einer Behinderung können das Steueraufkommen mindern, allerdings muss der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent betragen. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Kosten anzurechnen:
- 1. Durch einen Pauschbetrag, dessen Höhe vom Grad der Behinderung abängt.
- 2. Die Aufwendungen werden im Einzelnen durch Quittungen, Rechnungen oder sonstige Belege nachgewiesen. Das ist sinnvoll, wenn die tatsächlichen Aufwendungen den Behinderten-Pauschbetrag überschreiten.
Tipp! Für behinderte Menschen kann es immer sinnvoll sein, sich bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater über steuerliche Vergünstigungsmöglichkeiten beraten zu lassen.