Aufwendungen

Haben Sie im Veranlagungszeitraum bedürftige Personen unterhalten, die Ihnen oder Ihrem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind, können Sie Ihre nachgewiesenen Aufwendungen mit bis zu 7.680 Euro pro Person jährlich geltend machen. Zu den unterhaltsberechtigten Personen gehören z.B. Eltern, Großeltern oder Kinder. Vorraussetzung für den Freibetrag ist:

  • Durch die unterstützte Person entstand für niemanden Anspruch auf Kindergeld oder einen anderen Kinderfreibetrag.
  • Der Unterhaltsempfänger besitzt kein eigenes oder ein geringes Vermögen (max. 15.500 Euro) und bezieht auch kein Einkommen- höchstens 624 Euro im Veranlagungszeitraum.
  • Die Aufwendungen können nachgewiesen werden.

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