Das Familienheim als Steuerschätzchen

Nach Plänen der Regierung wird Vererben und Verschenken von Immobilien voraussichtlich ab 2007 teurer. Der Gesetzgeber will handeln, sobald das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Besteuerung von Immobiliengeschenken gesprochen hat.

Viele Familien denken daher jetzt darüber nach, Häuser und Wohnungen auf Partner oder Kinder zu übertragen. Wer seinem Gatten das Familienheim schenken will, kann sich jedoch Zeit lassen, wie der Verband der PSD Banken berichtet.

Das selbst genutzte Haus dürfen sich Ehepartner nämlich völlig steuerfrei gegenseitig schenken. Die Freibeträge der Partner, 307.000 Euro, bleiben hiervon unberührt. Die Größe des Familienheims spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass es den Lebensmittelpunkt des Paares bildet.

Diesen Steuervorteil können Familien auch nutzen, um das Haus über den Umweg „Partner“ steuerfrei auf die Kinder zu übertragen. Vater und Mutter dürfen ihren Kindern jeweils steuerfrei Geschenke im Wert von 205.000 Euro machen. Hat nun etwa der Vater diesen Freibetrag bereits ausgeschöpft, schenkt er das Haus erst der Mutter. Diese reicht es – nach Abwarten einer „Schamfrist“ von mehreren Monaten – an die Kinder weiter, so der Verband der PSD Banken .

Von der Familienheim-Regelung profitieren auch Paare, die umziehen müssen: Am neuen Familienstandort erwirbt zum Beispiel der Mann das Haus und schenkt es vor dem nächsten Umzug der Partnerin. Diese verkauft das Haus später, legt den erhaltenen Betrag an oder nutzt ihn für die Finanzierung eines neuen Heims. Die zehnjährige Spekulationsfrist darf sie dabei ebenfalls ignorieren: Verkauft sie das Haus mit Gewinn, kassiert sie den Veräußerungserlös steuerfrei.

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