Kein Kindergeld mehr ab 25

Ab Januar 2007 wird das Kindergeld nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Doch es gibt noch Möglichkeiten, Ausbildungskosten zu berücksichtigen.

Bei den Ausbildungskosten erwachsener Kinder wird künftig gespart. Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wird ab dem 01.01.2007 die Altersgrenze für das regelmäßig endgültige „Aus“ aller kindbezogenen Vergünstigungen von 27 auf 25 Jahre herabgesetzt. Davon betroffen sind alle Kinder, die am 31.12.2006 noch keine 24 Jahre alt sind, wie der Bundesverband der Lohsteuerhilfevereine (BDL) berichtet.

Damit entfalle künftig nicht nur das Kindergeld zwei Jahre früher, sondern auch sämtliche kindbedingten Vergünstigungen. Dazu gehöre unter anderem der Ausbildungsfreibetrag bei auswärtig untergebrachten Kindern, die Kinderzulage bei der Riester-Rente, ein höherer Ortszuschlag bei öffentlich Bediensteten und der Entlastungsbetrag bei Alleinerziehenden.

„Doch in vielen Fällen werden die unterstützenden Eltern sich sogar besser stellen als bisher“, so Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL. Während die Vergünstigung mit Kindergeld, Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag bisher auf maximal 5.808 Euro für zu Hause und 6.732 Euro für auswärts untergebrachte Kinder begrenzt sei, würden Zahlungen an erwachsene Unterhaltsempfänger mit bis zu 7.680 Euro berücksichtigt. Dieser Betrag werde ohne Nachweis unterstellt, wenn die Kinder bei den Eltern wohnen.

Würden die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes 624 Euro im Jahr übersteigen, verringere sich der abzugsfähige Höchstbetrag um den übersteigenden Betrag. Einfacher seien die Regelungen nicht geworden: „Zum Beispiel müssen die Anrechnung von Ausbildungsbeihilfen, Sachbezügen, die Opfergrenze und die Regelungen bei mehreren Unterhaltszahlern oder Empfängern bei der Erstellung der Steuererklärung

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