Diesel-Rußfilter sollen gefördert werden

Die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern in Diesel-Fahrzeugen soll vom kommenden Jahr an steuerlich gefördert werden. Teurer werden Fahrzeuge ohne Filter.

Das Gesetz soll zum 1. April 2007 in Kraft treten, teilte jetzt das Bundesministerium für Umwelt in Berlin mit. Der Gesetzentwurf wurde bereits vom Bundeskabinett verabschiedet. Nach dieser Regelung erhalten Diesel-Pkw, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen und in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 mit wirksamer Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden, eine einmalige Steuerbefreiung von 330 Euro.

Mit diesem Anreiz soll eine Verringerung der Gesundheitsbelastung durch Feinstaub erreicht werden. Die Steuerbefreiung beginnt jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen nachgewiesen werden, für Nachrüstungen bis 31. März 2007 einheitlich am 1. April 2007. Besonders wichtig sei, so das Ministerium, dass eine rückwirkende Förderung zum 1. Januar 2006 beschlossen wurde. So würden auch diejenigen profitieren, die in diesem Jahr bereits ohne staatliche Förderung einen Russfilter eingebaut haben.

Nicht nachgerüstete Pkw mit Dieselmotor werden dagegen steuerlich schlechter gestellt. Fahrzeuge mit erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den künftigen Partikelgrenzwert der Euro 5-Norm von 5 Milligramm pro Kilometer einhalten, sollen in der Zeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2011, also für vier Jahre, mit einem Zuschlag zur Kraftfahrzeugsteuer besteuert werden. Vorgesehen sind 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum.

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