Vorsicht bei den weichen Rabatten

Auch in diesem Herbst buhlen die Kfz-Versicherer mit einer Unmenge an alten und neuen Rabatten um Kunden. Für Verbraucher sind die Boni nur auf den ersten Blick eine gute Sache.

Versicherungsnehmer sollten die Bedingungen für die Rabattgewährung nicht auf die leichte Schulter nehmen, so die Verbraucherzentrale Sachsen. Wenn zu den Rabattvoraussetzungen falsche Angaben gemacht werden oder später gegen diese verstoßen wird, kehrt sich der Preisvorteil schnell ins Gegenteil um. Es drohen dann oftmals Beitragsnachzahlungen und nicht selten auch empfindliche Vertragsstrafen.

Bei Vertragsabschluss interessiert es den Versicherer oft wenig, ob die Fragen zur Rabattgewährung richtig beantwortet werden. Doch im Schadensfall wird genau kontrolliert. Wer sich dann zum Beispiel an Hand des Tachostandes als Viel- statt als angegebener Wenigfahrer entlarvt, muss nachträglich zahlen.

Wer den Wagen vor der Haustür – statt wie gemeldet in der Garage – parkt, kann den Diebstahlschutz in der Kasko-Versicherung verlieren. Und wer sich nach ein paar Gläsern Wein vom Freund nach Hause fahren lässt, obwohl man sich als alleiniger Fahrzeugnutzer bezeichnet hatte, zahlt bei einem Unfall ebenfalls nach.

„Solche so genannten weichen Rabatte sollten nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen auch wirklich immer erfüllt sind“, sagt Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Bei anderen Rabattangeboten fällt die Entscheidung dagegen leichter.

„Der neu angebotene Werkstattrabatt ist eine Überlegung wert“, meint die Verbraucherschützerin. Wer nach einem Unfall darauf verzichtet, die Reparaturwerkstatt künftig selbst frei zu wählen, kann Rabatte bis zu 20 Prozent bekommen. Wer sich dann im Schadensfall trotzdem für die Werkstatt seines Vertrauens entscheidet, muss allerdings damit rechnen, dass der Versicherer die Kosten nicht voll übernimmt.

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