Lohnsteuerkarte 2007 – Freibetrag eintragen lassen!

Die neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2007 sind verschickt worden. Arbeitnehmer werden sie in den nächsten Wochen bei ihrem Arbeitgeber abgeben.

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) empfiehlt, in bestimmten Fällen vor Abgabe beim Arbeitgeber einen Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. So wird der monatliche Nettolohn durch Kürzung der Steuern (Lohnsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer) erhöht. Diese Möglichkeit sollten Steuerpflichtige mit hohen Belastungen, wie z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, nutzen.

Von der Gemeinde sind bereits alle zum Stichtag 20.09.2006 erfassten Kinder, die am 01.01.2007 noch nicht 18 sind sowie die gesetzlichen Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene berücksichtigt. Weitere Freibeträge müssen beim zuständigen Finanzamt gesondert beantragt werden (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung).

Voraussetzung für die Eintragung ist, dass die Summe der Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen insgesamt die Grenze von 600 Euro übersteigt. Von den Werbungskosten wird dabei nur der Teil angerechnet, der den „Arbeitnehmer-Pauschbetrag“ von 920 Euro übersteigt. Steuerpflichtige, die sich allein aufgrund von Werbungskosten einen Freibetrag eintragen lassen möchten, benötigen daher Aufwendungen von über 1.520 Euro.

Steuerzahler, die es bisher versäumt haben, einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2006 eintragen zu lassen, können dies noch bis zum 30.11.2006 nachholen und sollten dazu den Arbeitgeber um kurzfristige Rückgabe der Lohnsteuerkarte bitten. Bei rechtzeitigem Eintrag kann dann sogar ein Großteil des ausgezahlten Weihnachtsgeldes steuerfrei bleiben.

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