Wenn das Steuerprivileg für Immobilien fällt

Ende Oktober 2006 hat die Regierung die Erbschaftssteuerrefom beschlossen. Ziel ist, die Unternehmensnachfolge zu erleichtern. Von der Reform sind jedoch auch Grundstückseigentümer betroffen.

Denn die Politiker planen, den Bonus für Firmenerben teilweise über eine Höherbewertung von Immobilien zu finanzieren, wie der Verband der PSD Banken berichtet. Derzeit schlagen bei der Ermittlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer nur etwa 60 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie zu Buche.

Künftig sollen es bis zu 100 Prozent sein, dann wäre es vorbei mit dem Steuerprivileg für Immobilien. Denn im Gegensatz zu Haus und Hof wird beim Schenken und Vererben von Wertpapierdepots, Sparbüchern oder Barvermögen der volle Wert besteuert.

Wahrscheinlich ist, dass die Verfassungshüter Anfang 2007 die niedrigere Besteuerung von Immobilien beanstanden, und diese damit künftig voll besteuert würden. Die finanziellen Folgen sind immens: Erbt etwa ein Kind das Elternhaus im Wert von 400.000 Euro, müsste es heute 2.450 Euro Steuern zahlen, im nächsten Jahr könnten es 21.450 Euro sein.

Wer Grundstücke noch vor dem Urteil verschenkt, profitiert nach Ansicht von Steuerexperten noch von der vorteilhaften Bewertung. Ein weiterer Tipp: Schenken Eltern ihren Kindern Geld mit der Auflage, davon ein Haus zu kaufen, behandelt der Fiskus das Geschenk in bar wie eine Immobilie.

Dann müssen nur 60 Prozent der Summe versteuert werden. Die Parteien müssen die Immobilie im Schenkungsvertrag konkret bezeichnen und vereinbaren, dass das Geld zurückfließt, wenn davon kein Haus gekauft wird.

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