Durch geschickte Auftragsvergabe Steuern sparen

Hauseigentümer und Bauherren können durch geschickte Auftragsvergabe für Handwerkerarbeiten in diesem Jahr die Mehrwertsteuererhöhung ab 2007 sparen.

Wer noch in diesem Jahr Handwerker beauftragt, die nicht bis zum 31. Dezember fertig werden, dem droht ein dreiprozentiger Preisanstieg. Auch wenn die Masse der Arbeiten noch in diesem Jahr ausgeführt wird, kann der Handwerker die Rechnung erst nach Arbeitsende im Januar 2007 stellen. Und dann werden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um diese Kostensteigerung zu vermeiden, wie die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund berichtet:
Der Bauherr kann einen Fertigstellungstermin bis zum 31. Dezember 2006 vereinbaren. Bei Verspätungen im Bauabschluss, die nicht der Bauherr verantwortet, muss er dem Handwerker die höhere Mehrwertsteuer nicht zahlen.

Wer einen Bruttofestpreis ohne zusätzliche Steuerklausel vereinbart, muss die Steuererhöhung ebenfalls nicht tragen. Und wer Teilleistungen vereinbart, zahlt nur für die Bauabschnitte eine erhöhte Mehrwertsteuer, die 2007 beendet werden. Teilleistungen aus 2006 werden nur mit 16 Prozent in Rechnung gestellt.

Wichtig ist es, eine klare Vereinbarung mit dem Handwerker zu treffen. Dazu zählen ein ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot mit Mengen- und Vollständigkeitsgarantie oder eine Festpreisvereinbarung mit vollständiger Leistungsbeschreibung.

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